Die Gemeindevertretung kann Ausschüsse zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse und zur Überwachung der Gemeindeverwaltung wählen. Die Ausschüsse haben grundsätzlich keine Entscheidungsbefugnis. Sie sprechen Beschlussempfehlungen aus. Die Ausschussmitglieder werden in der Regel aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt. In die Ausschüsse können aber auch sogenannte andere wählbare Bürger (bürgerliche Mitglieder) gewählt werden. Die Ausschüsse der Gemeindevertretung setzen sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, aus 4 Gemeindevertretern (GV) und 3 sachkundigen Einwohnern (SKE) zusammen. Stellvertretende Mitglieder werden nicht gewählt. Die Sitzungen der Ausschüsse sind nicht öffentlich.
Der Finanzausschuss bereitet die Haushaltssatzung der Gemeinde vor und trifft, soweit nicht andere Ausschüsse zuständig sind, die erforderlichen Entscheidungen für die Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes. Mitglieder des Finanzausschuses sind:
Der Rechnungsprüfungsausschuss begleitet die Haushaltsführung der Gemeinde und prüft die jährliche Haushaltsrechnung.Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses sind: