Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde. In Städten führt sie die Bezeichnung Stadtvertretung. In kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten kann in der Hauptsatzung festgelegt werden, dass sie die Bezeichnung Bürgerschaft führt, soweit dies mit ihrer Geschichte übereinstimmt. Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat. Ein Hauptausschuss wird gem. §4 der Hauptsatzung Gemeinde Zarnewanz nicht gebildet. Die Gemeindevertretersitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Die Gemeindevertreter und der Bürgermeister werden für einen Zeitraum von 5 Jahren gewählt. Aktiv wahlberechtigt ist jeder EU-Bürger, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten seinen (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet hat. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zarnewanz:
1. Holger Bloch |
Bürgermeister |
2. Christina Budde |
1. Stellvertreter Bürgermeister |
3. Ulf Altenburg |
2. Stellvertreter Bürgermeister |
4. Steffen Bühler |
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5. Michael Müller |
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6. Matthias Herrmann |
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7. Enrico Ernst |
Die öffentlichen Sitzungen der Gemeindevertretung Zarnewanz finden im Gebäude der Feuerwehr statt.
Nächster Termin: siehe Veranstaltungen